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Studienkosten können nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Rechtsanwalt geklagt, der für sein Aufbaustudium zum Master of Laws in den USA ein
Die Klage dagegen gerichtete blieb erfolglos. Das Finanzgericht Köln lehnte einen weitergehenden Abzug der Studienkosten ebenfalls ab. Es vertrat die Auffassung, dass der Kläger im Ergebnis keine Aufwendungen getragen habe, soweit ihm die Kosten durch das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2016
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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