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Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug, das dieser nicht nur für Privatfahrten, sondern auch im Rahmen seines Gewerbebetriebs nutzt, steht ihm für Fahrtkosten kein Betriebsausgabenabzug zu. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erzielte als Unternehmensberater sowohl Arbeitslohn als auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Seine Arbeitgeberin stellte ihm einen Pkw zur Verfügung, den er auch privat nutzen durfte. Hierfür erfolgte eine Besteuerung nach der sogenannten 1 %-Methode. Einen Teil dieses Sachbezugswertes machte der Kläger als
Das Finanzgericht Münster wies die daraufhin erhobene Klage ab. Ein Betriebsausgabenabzug scheide aus, weil nicht der Kläger die Kosten für das Fahrzeug getragen habe, sondern seine Arbeitgeberin. Der als Arbeitslohn erfasste Sachbezug könne auch nicht als fiktiver Aufwand berücksichtigt werden. Die 1 %-Regelung decke allein die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2014
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 19170
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