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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass an einen Feuerwehrmann gezahlte Beträge für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit Arbeitslohn darstellen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der als Feuerwehrmann tätig ist, erhielt im Jahr 2012 von seiner Arbeitgeberin einen finanziellen Ausgleich von knapp 15.000 Euro, weil er in den Jahren 2002 bis 2007 entgegen den gesetzlichen Bestimmungen teilweise mehr als 48 Stunden wöchentlich gearbeitet hatte. Die Berechnung des Ausgleichsbetrages erfolgte in Anlehnung an das Gesetz über die
Dem folgte das Finanzgericht Münster nicht und wies die Klage ab. Die Zahlung stelle
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2016
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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