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Ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien kann auch dann mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn er in Deutschland hohe Kapitaleinkünfte hat. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls verdiente im Streitjahr 2009 ca. 140.000 Euro Arbeitslohn in Deutschland. Außerdem bezog er hier eine Dividende in etwa derselben Höhe. Den Antrag auf
Das Finanzgericht Köln hat nunmehr entschieden, dass
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2014
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 17796
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