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Die von Reiseveranstaltern neben den Versicherungsprämien zusätzlich an den Reiseversicherer zu leistenden Schadensselbstbehalte unterliegen nicht der Versicherungssteuer. Dies entschied das Finanzgericht Köln mit Urteil.
Der Entscheidung lag die in der Reiseversicherungsbranche übliche Vertragsgestaltung zugrunde, dass der
Im Streitfall klagte ein Versicherer, bei dem das Finanzamt nach einer Außenprüfung u.a. auch die Schadensselbstbehaltszahlungen der
Die Klage hatte insoweit Erfolg. Das Finanzgericht Köln teilte die Auffassung der Klägerin, dass die Schadensselbstbehaltszahlungen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2015
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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