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Das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der ab dem Jahr 2008 teilweise erheblich geänderten gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen und Mieten (Az. 1 BvL 8/12) rechtfertigt nur dann eine Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuermessbescheides, wenn dem Steuerpflichtigen irreparable Nachteile drohen. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Die Antragstellerinnen des zugrunde liegenden Streitfalls begehrten unter Berufung auf den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 29. Februar 2012 die
Das Finanzgericht Köln lehnte wie das Finanzamt eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2012
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 13904
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