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Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.12.2009
12 K 4176/07 -

FG Köln: Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung mindern den Steuerabzug

Keine als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten

Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung mindern die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

In dem Verfahren machte der schwerstpflegebedürftige Kläger (Pflegestufe III) geltend, dass das Pflegegeld seiner privaten Pflegezusatzversicherung nicht auf seine Heimunterbringungskosten anzurechnen sei.

FG beruft sich auf Rechtsprechung des BFH

Dem ist das Finanzgericht Köln nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Denn es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der Versicherungsleistung und den durch die Pflege entstehenden Aufwendungen. Bei seiner Entscheidung hat sich das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in München (Urteil vom 22.10.1971, VI R 242/69) bezogen, wonach auch die Zahlungen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung die Krankheitskosten mindern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2010
Quelle: ra-online, FG Köln

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