wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Köln, Urteil vom 29.08.2007
10 K 839/04 -

Kosten für Arbeitszimmer im eigenen Mehrfamilienhaus unbeschränkt steuerlich abziehbar

Die Kosten eines Arbeitszimmers, das in einem Mehrfamilienhaus auf einer anderen Etage als die Privatwohnung des Steuerpflichtigen liegt, können unbeschränkt steuerlich abgezogen werden, weil es sich hierbei um ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer handelt. Dies gilt zumindest dann, wenn keine Verbindung mit den privaten Wohnräumen besteht. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Die Kläger wohnten im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Im 1. Obergeschoss befand sich eine Wohnung, die an die Mutter des Klägers vermietet war und ein kleines, abgetrenntes Appartement, das der Kläger als Arbeitszimmer nutzte. Einen direkter Zugang von der Erdgeschosswohnung zum Arbeitszimmer bestand nicht.

Das Finanzgericht Köln schloss sich nicht der Auffassung des Finanzamtes an, dass im Streitfall schon deshalb ein sog. „häusliches“ Arbeitszimmer anzunehmen sei, weil das Zimmer sich auf einer unmittelbar angrenzenden Etage befunden habe.

Erläuterung:

Kosten für ein „häusliches“ Arbeitszimmer können ab 2007 nur noch ausnahmsweise dann steuerlich abgezogen werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung des Steuerpflichtigen bildet. Die Abgrenzung zwischen einem „häuslichen“ und einem „außerhäuslichen“ Arbeitszimmer wurde damit noch wichtiger.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Köln vom 02.11.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Koeln_10-K-83904_Kosten-fuer-Arbeitszimmer-im-eigenen-Mehrfamilienhaus-unbeschraenkt-steuerlich-abziehbar.news5090.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5090 Dokument-Nr. 5090

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.