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Finanzgericht Köln, Urteil vom 25.09.2008
10 K 4830/05 -

Kindergeldanspruch für volljähriges Kind geht nicht durch die Aufnahme einer Auslandstätigkeit verloren

Eine in Deutschland ansässige Mutter verliert nicht ihren Kindergeldanspruch im Inland, wenn sie in Holland eine Berufstätigkeit aufnimmt und der Anspruch auf holländisches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze erloschen ist. Dies entschied das Finanzgericht Köln. Auf der Grundlage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20.5.2008 (C 352/06) kam der Senat zu dem Ergebnis, dass der Kindergeldanspruch in Deutschland nicht aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften entfalle.

Die Entscheidung betrifft eine seit Jahren in Deutschland lebende belgische Staatsangehörige, die für zwei Kinder über 18 Jahren Kindergeld bezog. Die zuständige Familienkasse verweigerte ihr das Kindergeld, nachdem sie eine Arbeitsstelle in den Niederlanden angenommen hatte. Die Behörde berief sich dabei auf die EWG-Verordnungen Nr. 574/72 und Nr. 1408/71. Danach unterliege die Klägerin nur noch den Vorschriften des Beschäftigungsstaats. Dass die Niederlande für Kinder ab Vollendung des 18. Lebensjahres kein Kindergeld mehr bezahle, war nach Auffassung der Familienkasse unerheblich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Köln vom 15.12.2008

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