kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die rückwirkende Neuregelung der Kindergeldberechtigung für ausländische Staatsangehörige durch Gesetz vom 13.12.2006 ist verfassungswidrig, soweit sie ausländerrechtlich nur geduldete Personen betrifft. Zu diesem Ergebnis kam das Finanzgericht Köln.
Dieses setzte deshalb ein entsprechendes Klageverfahren aus und legte es dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vor. Mit der Klage beanspruchte eine Bürgerin der Elfenbeinküste, die seit 1999 in Deutschland lebt, für die Zeit ab April 2003 Kindergeld für ihren minderjährigen Sohn. Nach dem Scheitern ihrer Ehe mit einem Deutschen wurde die Klägerin im November 2002 ausgewiesen. Die Ausweisungsverfügung wurde lediglich aus humanitären Gründen nicht vollzogen (Duldung).
Die Voraussetzungen, unter denen Kindergeld für Ausländer gewährt wird, mussten aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 bis zum 1. 1.2006 geändert werden. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, sollte nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts das bis Ende 1993 geltende Recht zur Anwendung kommen. Danach hatten u. U. auch lediglich geduldete Ausländer ab einem Aufenthalt von einem Jahr einen Anspruch auf Kindergeld. Der Gesetzgeber hat den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts erst mit Gesetz vom 13.12.2006 umgesetzt. Das Gesetz ist rückwirkend am 1. 1. 2006 in Kraft getreten und soll zudem auch für frühere Jahre gelten, soweit das Kindergeld noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Auch nach der Neuregelung steht Ausländern mit bloßem Duldungsstatus wie in dem vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Gesetz kein Kindergeld zu. Ein Anspruch kann allerdings bei einer humanitären Aufenthaltserlaubnis u.a. bestehen, wenn sich der Ausländer seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält und hier rechtmäßig erwerbstätig ist. Der 10. Senat hält auch diese Regelung nicht mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes für vereinbar. Der Gesetzgeber vernachlässige weiterhin, dass es eine große Anzahl von Ausländern gebe, die bereits seit vielen Jahren geduldet im Bundesgebiet lebten. Für diese Gruppe stelle der Ausschluss vom Kindergeld im Hinblick auf den verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung dar.
Die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht betrifft allerdings nur die Jahre ab 2005. Der Senat hat für die Jahre 2003 und 2004 das Verfahren abgetrennt und einen Kindergeldanspruch der Klägerin unmittelbar bejaht. Er lehnte eine rückwirkende Anwendung der Neuregelung insoweit ab. Weil der Gesetzgeber bis zum 1.1. 2006 kein entsprechendes Gesetz verabschiedet habe, ergebe sich nach Auffassung des 10. Senats aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Jahre vor 2005 unmittelbar und zwingend, dass ausländische Eltern kindergeldberechtigt seien, wenn sie auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden könnten und sich seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhielten.
Der Bundesfinanzhof in München hatte in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 15.3.2007 (III R 93/03) keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Neuregelung. Er hat unter Anwendung dieser Vorschriften einen Kindergeldanspruch eines „geduldeten“ Ausländers für die Jahre 1997 bis 1999 verneint. Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hat aufgrund dieser Abweichung gegen das Urteil für die Jahre 2003 und 2004 die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Köln vom 06.06.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Koeln_10-K-16900710-K-98304_Versagung-des-Kindergelds-fuer-Auslaender-ohne-Aufenthaltsberechtigung-verfassungswidrig~N4473
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 4473
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.