kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Hessische Finanzgericht hat die Klage eines in den USA ansässigen Luftverkehrsunternehmens abgewiesen, das täglich Flüge von Deutschland in die USA anbietet und das sich gegen eine entsprechende Steueranmeldung nach § 12 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) gewandte hatte.
Das LuftVStG normiert eine Steuerpflicht für die in der Bundesrepublik Deutschland startenden Abflüge von Fluggästen, die von einem gewerblichen Luftverkehrsunternehmen transportiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 5. November 2014 im Rahmen eines von der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz angestrengten Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle entschieden, dass das LuftVStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist; die Erhebung und Ausgestaltung der in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallenden
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Hessische Finanzgericht aus, dass das LuftVStG weder das völkerrechtliche Prinzip der Souveränität der Staaten noch die Gebiets- und Lufthoheit der
Zudem stünden die für den Streitfall maßgeblichen Vorschriften des LuftVStG auch nicht im Widerspruch zu einzelnen Vorschriften des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Chikagoer Abkommen), wie des EU-USA-Luftverkehrsabkommens sowie des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den
Die für den Streitfall maßgeblichen Vorschriften des LuftVStG seien auch mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Dies gelte auch für die Pflicht zur Benennung eines steuerlichen Beauftragten und damit für den Vertretungszwang für ausländische bzw. drittländische Unternehmen. Das Gesetz sei angesichts der Gesetzgebungskompetenz des Bundes formell
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2015
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Kassel_7-K-63112_Deutsches-Luftverkehrsteuergesetz-verstoesst-weder-gegen-Voelkerrecht-noch-gegen-internationale-Vertraege~N21561
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21561
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.