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Ein Steuerpflichtiger hat es im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erreicht, dass das Finanzamt auf seiner Lohnsteuerkarte ein von ihm beantragten Freibetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch für die ersten 20 Entfernungskilometer einzutragen hat.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz erneut zur einschränkenden Neuregelung der sog.
Das Gericht hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der
Der 7. Senat hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen und darauf hingewiesen, dass die Einlegung der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hätte, d.h. der beantragte Freibetrag muss vom Finanzamt zunächst eingetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in vergleichbaren Fällen (Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte) vor einer Anrufung des Finanzgerichts immer eine ablehnende Entscheidung der zuständigen Finanzbehörde im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung vorliegen muss.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Niedersachsen vom 08.03.2007
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Dokument-Nr. 3915
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