wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2013
13 K 2184/12 E -

Netto­lohn­vereinbarung: Einkommen­steuer­nachzahlung durch den Arbeitgeber ist nicht auf einen Bruttobetrag hochzurechnen

Einkommen­steuer­erstattung darf nur durch Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn berücksichtigt werden

Einkommen­steuer­erstattungsansprüche, die ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Netto­lohn­vereinbarung an seinen Arbeitgeber abgetreten hat, sind im Rahmen des Lohn­steuer­einbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn und nicht durch Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein japanischer Staatsangehöriger, war aufgrund einer Entsendungsvereinbarung als Angestellter in Deutschland tätig. Er traf mit seiner Arbeitgeberin eine Nettolohnvereinbarung. Danach zahlte die Arbeitgeberin den Nettolohn aus und übernahm die darauf anfallenden Steuern. Im Rahmen von Veranlagungen anfallende Einkommensteuererstattungen wurden an die Arbeitgeberin abgeführt. Kam es zu Nachzahlungen, wurden diese von der Arbeitgeberin erbracht.

Finanzamt rechnet Steuernachzahlungen auf Bruttolohn hoch

Zwischen den Beteiligten war streitig, ob die als Arbeitslohn zu erfassenden Einkommensteuernachzahlungen durch die Arbeitgeberin den Brutto- oder Nettolohn des Klägers erhöhen. Mit der Klage wendete sich der Kläger gegen die Handhabung des Finanzamts, das den Nachzahlungsbetrag auf einen Bruttolohn hochrechnete.

Finanzgericht Düsseldorf hat der Klage statt

Nach der Rechtsprechung sei ein Einkommensteuererstattungsanspruch, den der Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an seinen Arbeitgeber abgetreten habe, im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn und nicht durch Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen. Diese Grundsätze seien auf den Streitfall übertragbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2014
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Duesseldorf_13-K-218412-E_Nettolohnvereinbarung-Einkommensteuernachzahlung-durch-den-Arbeitgeber-ist-nicht-auf-einen-Bruttobetrag-hochzurechnen~N17447

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17447 Dokument-Nr. 17447

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.