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Wer als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach der 1 %-Regelung einen Firmenwagen überlassen erhält und mit diesem sowohl berufliche als auch private Fahrten macht, kann, wenn er die Benzinkosten hierfür selber tragen muss, diese als Werbungskosten komplett bei der Einkommensteuer in Ansatz bringen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Der Kläger, ein Außendienstmitarbeiter, erhielt von seinem Arbeitgeber einen PKW auch zur privaten Nutzung. Der Arbeitgeber ermittelte den geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Regelung. Die Benzinkosten musste der Kläger selbst tragen. Diese machte er in seiner Einkommensteuererklärung als
Das Finanzgericht Düsseldorf hat der dagegen gerichteten Klage stattgegeben und die Benzinkosten insgesamt zum Abzug zugelassen. Die auf die beruflichen Fahrten entfallenden Benzinkosten seien abziehbar, weil sie zur Erzielung des Barlohns aufgewendet worden seien. Aber auch die für
Es sei Sache des Arbeitnehmers, seine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2015
Quelle: ra-online, Finanzgericht Düsseldorf (pm/pt)
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Dokument-Nr. 20576
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