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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2012
10 K 766/12 E -

Rechtsbehelfsbelehrung auch ohne Hinweis auf Einspruchseinlegung per E-Mail ordnungsgemäß

Belehrung bedarf nur Hinweis auf schriftlichen Einspruch sowie auf Beginn und Dauer der Rechtsbehelfsfrist

Die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids ist auch dann ordnungsgemäß, wenn sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung des Einspruchs per E-Mail enthält. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor.

Das Finanzgericht wies darauf hin, dass die Wiedergabe des Wortlauts des Gesetzes genüge, wonach der Einspruch schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären sei, sowie der Hinweis auf Beginn und Dauer der Rechtsbehelfsfrist. Auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung in elektronischer Form müsse nicht hingewiesen werden.

Gerichte in Entscheidungen uneinig

Das Urteil widerspricht der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts (vgl. Urteil vom 24. November 2011 10 K 275/11). Hingegen stimmt es mit der Rechtsprechung der Finanzgerichte Köln (vgl. Urteil vom 30. Mai 2012 10 K 3264/11) und Münster (vgl. Beschluss vom 6. Juli 2012 11 V 1706/11) überein.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2012
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

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