kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Arbeitsamt beauftragte in den Jahren 2002 und 2003 zu seiner Unterstützung Dritte mit der Vermittlung Ausbildungssuchender oder Arbeitsuchender oder mit Teilaufgaben ihrer Vermittlung. Derartige Leistungen sind umsatzsteuerfrei. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte sich eine GmbH, die Arbeitslose bei der Stellensuche und der Erstellung von Bewerbungsunterlagen unterstützte und ähnliche Leistungen erbrachte, dagegen gewehrt, dass das Finanzamt diese Leistungen der
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg gab ihr Recht. Zwar sieht das deutsche Umsatzsteuergesetz keine Regelung vor, nach der Leistungen wie die von der Klägerin erbrachten umsatzsteuerfrei seien, aber die Klägerin konnte sich nach Auffassung der Richter direkt auf die die
Ein Steuerpflichtiger kann sich direkt auf eine solche in der EG-Richtlinie vorgeschriebene Umsatzsteuerbefreiung berufen, wenn diese inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheint und ein Mitgliedstaat, hier also die Bundesrepublik Deutschland, sie nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Das bejahte das Finanzgericht im Fall der Klägerin. Die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung seien in der Bestimmung der EG-Richtlinie eindeutig bestimmt, und die Klägerin erfülle diese Voraussetzungen. Zum einen sei die Unterstützung Arbeitsloser bei der Stellensuche eine Leistung, die mit der sozialen Sicherheit verbunden sei, zum anderen sei die Klägerin als Einrichtung mit sozialem Charakter anzusehen. Letzteres folge schon daraus, dass sie als Vertragspartner der Arbeitsämter in ihrer Eigenschaft als Träger der Sozialleistungen zur Arbeitsförderung tätig geworden sei, der auch die Kosten dafür übernommen habe. Unschädlich sei es demgegenüber, dass die Klägerin auch Gewinnerzielungsabsicht gehabt habe.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2010
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Berlin-Brandenburg_2-K-99805_FG-Berlin-Brandenburg-Leistungen-zur-Unterstuetzung-des-Arbeitsamtes-umsatzsteuerfrei~N10318
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10318
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.