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Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte sich mit der Frage zu befassen, zu welchem Zeitpunkt eine Berufsausbildung und damit die Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug enden. Das Gericht stellte im Wesentlichen auf das im Ausbildungsvertrag genannte Ende ab. Auf den Zeitpunkt der Abschlussprüfung komme es nicht an.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass dem Kläger für seine Tochter
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 23536
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