wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2016
6 K 3472/14 -

Verluste aus Veröffentlichung eines Buches über Wanderungen können steuermindernd geltend gemacht werden

Während Anlaufzeit der schriftstellerischen Tätigkeit ist Verlust steuerlich anzuerkennen

Berichtet ein Steuerpflichtiger in einem Buch über die von ihm durchgeführten Wanderungen, können die Aufwendungen für das Buch sowie die Werbemaßnahmen hierfür Betriebsausgaben einer schrift­stellerischen Tätigkeit sein. Dies geht aus einer Entscheidung des das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erklärte im Streitjahr 2012 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Renten Kosten für die Veröffentlichung eines Buches als Betriebsausgaben einer selbständigen, schriftstellerischen Tätigkeit. Der Kläger berichtete in seinem Buch über von ihm durchgeführte Wanderungen und fügte den Berichten Karten und Höhenprofile hinzu. Er erstellte außerdem eine CD mit den Inhalten des Buches sowie weiteren Informationen, u.a. über Wetterverhältnisse. Er schloss mit einem Verlag einen Vertrag zum Vertrieb des Buches. Einen Gewinnerzielungsplan legte er vor. Der Verkauf von ca. 800 Büchern innerhalb von drei Jahren reichte für einen Gewinn nicht aus. Das Finanzamt berücksichtigte den geltend gemachten Verlust nicht, da der Kläger seine schriftstellerische Tätigkeit nicht mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt habe.

Kläger hat Gewinnerzielungsabsicht gehandelt

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass die Aufwendungen für die Veröffentlichung, insbesondere der Autorenzuschuss, als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger, schriftstellerischer Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Kläger mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt habe. Jedenfalls während der Anlaufzeit der schriftstellerischen Tätigkeit sei ein Verlust steuerlich anzuerkennen. Dies gelte auch bei negativer Totalgewinnprognose unter Berücksichtigung der verkauften Exemplare. Bei der Totalgewinnprognose seien die Kosten des Klägers für die hobbymäßig durchgeführten Wanderungen nicht einzubeziehen. Diese Kosten seien nicht steuerlich abzugsfähig und zu Recht nicht vom Kläger erklärt worden. Er habe infolgedessen keine Kosten der privaten Lebensführung in den steuerlich relevanten Bereich verlagert. Entscheidend für die Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht sei das Verhalten des Klägers. Dieser habe sein Buch erst veröffentlicht, nach dem die Lektorenkonferenz des Verlags sein Manuskript positiv beurteilt, eine Veröffentlichung angeboten und einen Gewinnerzielungsplan vorgelegt habe. Das Buch sei beworben und auf Buchmessen präsentiert worden. Der Kläger habe auch Exemplare an Hotels und Wanderheime zu Werbezwecken übersandt. Er habe sich ferner mit dem bestehenden Markt der angebotenen Wanderliteratur auseinandergesetzt und sein Buch z.B. um Höhenprofile erweitert und mittels der CD ermöglicht, dass Informationen zu den jeweiligen Touren praktisch handhabbar ausgedruckt werden können. Dies geschah, um die Attraktivität des Buches zu steigern. Etwas anderes ergebe sich nicht dadurch, dass der Kläger die Möglichkeit gehabt habe, seine Verluste mit steuersparender Wirkung mit anderen positiven Einkünften zu verrechnen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Baden-Wuerttemberg_6-K-347214_Verluste-aus-Veroeffentlichung-eines-Buches-ueber-Wanderungen-koennen-steuermindernd-geltend-gemacht-werden.news22776.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22776 Dokument-Nr. 22776

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.