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Berichtet ein Steuerpflichtiger in einem Buch über die von ihm durchgeführten Wanderungen, können die Aufwendungen für das Buch sowie die Werbemaßnahmen hierfür Betriebsausgaben einer schriftstellerischen Tätigkeit sein. Dies geht aus einer Entscheidung des das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erklärte im Streitjahr 2012 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Renten Kosten für die Veröffentlichung eines Buches als Betriebsausgaben einer selbständigen, schriftstellerischen Tätigkeit. Der Kläger berichtete in seinem
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass die Aufwendungen für die Veröffentlichung, insbesondere der Autorenzuschuss, als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger, schriftstellerischer Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Kläger mit
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 22776
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