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Erzielt ein US-Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Niederlanden als Arbeitnehmer Einkünfte in Deutschland, gilt die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug vom Arbeitslohn als abgegolten. Werbungskosten sowie Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bleiben unberücksichtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist US-Staatsangehöriger mit
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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