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Werden über ein eBay-Konto mehrere hundert Pelzmäntel aus dem Privatbesitz verkauft, so unterliegen die daraus gewonnen Erlöse nicht der Umsatzsteuerpflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verkaufte die Klägerin bei
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied zu Gunsten der Klägerin. Die Beklagte habe zu Unrecht die Erlöse aus dem Pelzwarenverkauf der
Das Finanzgericht führte dazu aus, dass nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG der
Das Finanzgericht ging hier davon aus, dass die Verkaufstätigkeit der Klägerin nicht unternehmerisch gewesen sei. Zwar sei die Klägerin planmäßig tätig gewesen und habe im Rahmen ihrer eBay-Verkäufe einen erheblichen Organisationsaufwand betrieben. So musste sie für jeden einzelnen Gegenstand eine genaue Beschreibung erstellen, regelmäßig den Auktionsablauf überwachen, um gegebenenfalls auf Nachfragen reagieren zu können, und die Ware schließlich verpacken und versenden.
Die Klägerin habe sich aber nicht wie ein Händler am Markt beteiligt, was aber Voraussetzung für die Bejahung einer unternehmerischen Tätigkeit wäre. Eine solche Tätigkeit werde nicht schon durch die gelegentliche Veräußerung von Privatvermögen begründet. So habe der Fall aber hier gelegen. Ebenfalls sei zu beachten gewesen, dass die Tätigkeit der Klägerin nicht auf unbestimmte Zeit angelegt war. Auch erfolgten im gesamten Verkaufszeitraum im Durchschnitt nur 2,5 Verkäufe pro Woche.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2012
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14539
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