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Absolviert ein Kind eine Ausbildung zur Erzieherin, endet der Kindergeldanspruch nicht schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall absolvierte die Tochter der Klägerin eine
Die Tochter bestand die Abschlussprüfung im Juli 2016 und führt seit dem 9. September 2016 die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin". Bis zu diesem Zeitpunkt erhielt sie eine
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied zugunsten der Klägerin und setzte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2018
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 26137
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