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Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Gutschrift ohne elektronische Signatur in Papierform berichtigt werden kann und so "rückwirkend" einen Vorsteuerabzug ermöglicht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte im Streitjahr 2005 eine
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der Leistungsempfänger, die Klägerin, eine
Im Übrigen habe die Klägerin den Mangel der Übertragungsform
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2018
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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