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Die Fluggesellschaften in Europa können aufatmen. Flugbenzin bleibt nach einer Entscheidung des EuG (Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften) - zumindest vorläufig - auch weiterhin steuerfrei.
Damit wies das Gericht die Klage der Deutschen Bahn AG gegen die Europäische Kommission ab. Die Bahn hatte argumentiert, die Steuerbefreiung für Flugbenzin stelle eine unzulässige Beihilfe für Fluggesellschaften dar. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht.
Seit Jahren sieht sich die Bahn hinsichtlich der Steuerbefreiung von Kerosin benachteiligt. Sie erwägt nach dieser Entscheidung des EuG den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 2194
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