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Nach dem Unionsrecht dürfen nationale Behörden bei der Information der Öffentlichkeit über nicht gesundheitsschädliche, aber für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel identifizierende Angaben machen. Das heißt, die Behörde darf insbesondere die Bezeichnung des Lebensmittels und des Unternehmens bekannt geben, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht wurde. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Verordnung über die Lebensmittelsicherheit* gewährleistet, dass
Am 16. und 18. Januar 2006 führte das Veterinäramt Passau amtliche Kontrollen in mehreren Betriebsstätten des auf dem Gebiet der Verarbeitung und des Vertriebs von Wildfleisch tätigen Unternehmens Berger Wild GmbH durch. Die durchgeführten Analysen ergaben, dass die fraglichen
In drei Pressemitteilungen vom 24., 25. und 27. Januar 2006 informierte der Verbraucherschutzminister des Freistaats Bayern über den Rückruf der fraglichen Produkte. Er gab bekannt, dass die Untersuchungen ergeben hätten, dass genommene Proben ranzig, stickig, muffig oder sauer gerochen hätten und in manchen Fällen der Fäulnisprozess bereits eingesetzt habe. Weiter teilte er mit, dass dem Unternehmen, da in bestimmten Betriebsstätten ekelerregende hygienische Zustände vorgefunden worden seien, vorübergehend verboten worden sei, die in diesen Betriebsstätten hergestellten oder behandelten Produkte in den Verkehr zu bringen.
In einer Rede vor dem Bayerischen Landtag am 31. Januar 2006 erklärte der bayerische Verbraucherschutzminister, dass die Berger Wild GmbH am selben Tag
Da sich das Unternehmen durch die Pressemitteilungen der Behörden des Freistaats Bayern massiv geschädigt sah, erhob es Schadensersatzklage gegen diesen.
In diesem Zusammenhang möchte das mit der Sache befasste Landgericht München I vom Gerichtshof der Europäischen Union wissen, ob das Unionsrecht der deutschen Regelung** entgegensteht, nach der die Behörden die betreffenden
In seinem Urteil befindet der Gerichtshof, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung wie der in Rede stehenden deutschen Regelung nicht entgegensteht, nach der eine Information der
Der Gerichtshof weist insoweit darauf hin, dass ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2013
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 15604
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