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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft im Fall der Annullierung eines Fluges auch Provisionen erstatten muss, die Vermittlungsunternehmen beim Kauf der Flugtickets erhalten haben, sofern die Gesellschaft davon Kenntnis hatte.
Herr Dirk Harms erwarb für sich selbst und seine Familie auf der Website opodo.de Flugtickets für einen Flug mit Vueling Airlines von Hamburg nach Faro (Portugal). Nachdem der Flug annulliert worden war, verlangte Familie Harms von Vueling Airlines die
Das mit dem Rechtsstreit befasste Amtsgericht Hamburg ersuchte den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um die Auslegung der Verordnung über die Fluggastrechte*. Das Amtsgericht Hamburg möchte wissen, ob der Preis des Flugtickets, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der
Mit seinem Urteil bejahte der Gerichtshof dies, es sei denn, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2018
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 26430
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