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Fluggästen aufeinander folgender Flüge sind dann Ausgleichsleistungen wegen Nichtbeförderung zu erbringen, wenn diese auf eine vom Luftfahrtunternehmen zu vertretende Verspätung des ersten Flugs zurückzuführen ist. Die Ausgleichsleistung wegen Nichtbeförderung bezieht sich nicht nur auf Fälle der Überbuchung, sondern auch auf Fälle der Nichtbeförderung aus anderen – z. B. betrieblichen – Gründen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste* gewährt Fluggästen, deren Abgangs- oder Bestimmungsflughafen in einem Mitgliedstaat liegt, bestimmte Rechte. Eine „Nichtbeförderung“ liegt nach der Verordnung vor, wenn ein Luftfahrtunternehmen, Fluggästen die Beförderung verweigert, obwohl sie sich mit einer bestätigten Buchung rechtzeitig am Flugsteig eingefunden haben. Die Verordnung sieht jedoch Fälle vor, in denen das Luftfahrtunternehmen zur Verweigerung der Beförderung berechtigt ist. Mit Ausnahme dieser Fälle haben Fluggäste einen Anspruch auf eine unverzügliche
Herr Rodríguez Cachafeiro und Frau Martínez-Reboredo Varela-Villamor kauften jeweils bei der
Der erste Flug verspätete sich um eine Stunde und 25 Minuten. Da Iberia aufgrund dieser
Da die Kläger der Ansicht waren, dass Iberia ihnen die Beförderung ohne triftigen Grund verweigert habe, erhoben sie bei den spanischen Gerichten Klage auf Verurteilung der
Unter diesen Umständen fragt das nationale Gericht den Gerichtshof, ob sich der Begriff "Nichtbeförderung" ausschließlich auf Fälle bezieht, in denen Flüge von Anfang an überbucht sind, oder ob dieser Begriff auf andere Fälle erstreckt werden kann.
In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass sich der Begriff "Nichtbeförderung" nicht nur auf Fälle der Überbuchung bezieht, sondern auch auf Fälle der
Diese Auslegung ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut der Verordnung, sondern auch aus dem mit ihr verfolgten Ziel, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen. Der Unionsgesetzgeber hat nämlich in dem Bestreben, die seinerzeit zu hohe Zahl der gegen ihren Willen nicht beförderten Fluggäste zu verringern, 2004 eine neue Regelung eingeführt, mit der die Bedeutung des Begriffs der
Die Verordnung sieht allerdings Fälle vor, in denen eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 14286
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