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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Österreicher Maximilian Schrems wegen eigener Ansprüche in Österreich Klage gegen Facebook Ireland erheben kann. Hingegen kann er nicht als Zessionar von Ansprüchen anderer Verbraucher den Verbrauchergerichtsstand in Anspruch nehmen, um die abgetretenen Ansprüche geltend zu machen.
Herr Maximilian Schrems, der in Österreich wohnt, hat vor den österreichischen Gerichten Klage gegen
Facebook bestreitet die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Ihrer Ansicht nach kann Herr Schrems nicht die unionsrechtliche Regel** in Anspruch nehmen, die es Verbrauchern erlaubt, einen ausländischen Vertragspartner vor den Gerichten ihres Wohnsitzes zu verklagen (im Folgenden: Verbrauchergerichtsstand). Da Herr Schrems nämlich
Vor diesem Hintergrund ersucht der Oberste Gerichtshof (Österreich) den Gerichtshof um Klarstellung der Voraussetzungen für die Geltendmachung des Verbrauchergerichtsstands.
Mit seinem Urteil antwortet der Gerichtshof, dass der Nutzer eines privaten Facebook-Kontos die Verbrauchereigenschaft nicht verliert, wenn er Bücher publiziert, Vorträge hält, Websites betreibt, Spenden sammelt und sich die Ansprüche zahlreicher
Zur Einstufung als
Da der Verbraucherbegriff aber in Abgrenzung zum Unternehmerbegriff definiert wird und von den Kenntnissen und Informationen, über die die betreffende Person tatsächlich verfügt, unabhängig ist, nehmen ihr weder die Expertise, die diese Person im Bereich der betreffenden Dienste erwerben kann, noch ihr Engagement bei der Vertretung der Rechte und Interessen der Nutzer solcher Dienste die Verbrauchereigenschaft. Eine Auslegung des Verbraucherbegriffs, die solche Tätigkeiten ausschließt, würde nämlich darauf hinauslaufen, eine effektive Verteidigung der Rechte, die den Verbrauchern gegenüber ihren gewerblichen Vertragspartnern zustehen, einschließlich der Rechte auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten zu verhindern.
Hinsichtlich der abgetretenen Ansprüche weist der Gerichtshof darauf hin, dass der Verbrauchergerichtsstand zum Schutz des Verbrauchers als Partei des betreffenden Vertrags geschaffen wurde. Daher ist der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2018
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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