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Die Vermittlung von Krediten ist auch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Vermittler weder mit dem Kreditgeber noch mit dem Kreditnehmer in einem Vertragsverhältnis steht und er auch nicht in unmittelbaren Kontakt mit dem Kreditgeber tritt. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts des Landes Brandenburg entschieden.
In dem entschiedenen Verfahren ging es darum, dass ein aufgrund eines Handelsvertretervertrages selbständig tätiger Vermögensberater für eine Vermögensberatungsgesellschaft als Untervertreter Kredite an Privatpersonen vermittelt und hierfür von der Vermögensberatungsgesellschaft Erfolgsprovisionen erhalten hat. Das Finanzamt sah diese Provisionen als umsatzsteuerpflichtig an, da der Vermittler weder mit dem Kreditgeber noch mit dem Kreditnehmer einen Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen hatte, und folgte damit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Das Finanzgericht beurteilte dies anders und wurde vom Europäischen Gerichtshof nunmehr in seiner Rechtsauffassung bestätigt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 14.08.2007
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Dokument-Nr. 4685
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