kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten muss ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Im Ausgangsverfahren, in dem sich die Organisation juive européenne und die Vignoble Psagot Ltd einerseits und der französische Minister für Wirtschaft und Finanzen andererseits gegenüber standen, ging es um die Rechtmäßigkeit eines Erlasses über die Angabe der Herkunft von Waren aus den vom Staat
Der Gerichtshof stellte in seiner Entscheidung erstens fest, dass gemäß den Art.9 und 26 der Verordnung Nr.1169/2011 das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels anzugeben ist, wenn ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher möglich wäre, weil bei ihnen der Eindruck erweckt würde, dass dieses
Zweitens erläuterte der Gerichtshof, wie die Begriffe "Ursprungsland" (Art.9 Abs.1 Buchst. i und Art. 26 Abs.2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1169/2011) sowie "Land" und "Gebiet" im Sinne der Verordnung Nr.1169/2011 auszulegen sind. Insoweit hat er ausgeführt, dass der Begriff des Ursprungslands in Art. 2 Abs.3 der Verordnung durch einen Verweis auf den Zollkodex der Union*** definiert wird, wonach als Ursprungswaren eines bestimmten "Landes" oder "Gebiets" Waren gelten, die entweder in diesem Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt oder aber dort der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden (Art. 60 der Verordnung Nr. 952/2013).
Zum Begriff "Land", der im EU-und im AEU-Vertrag häufig als Synonym für "Staat" verwendet wird, hat der Gerichtshof festgestellt, dass ihm, um eine kohärente Auslegung des Unionsrechts zu gewährleisten, im Zollkodex der Union und somit in der Verordnung Nr. 1169/2011 dieselbe Bedeutung beizumessen ist. Der Begriff "Staat" wiederum bezeichnet eine souveräne Einheit, die innerhalb ihrer geografischen Grenzen sämtliche ihr nach dem Völkerrecht zustehenden Befugnisse ausübt. Zum Begriff "Gebiet" hat der Gerichtshof ausgeführt, dass aus dem Wortlaut des Zollkodex der Union hervorgeht, dass mit diesem Begriff andere Einheiten als "Länder" und folglich auch andere als "Staaten" gemeint sind. In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass die Verbraucher irregeführt werden könnten, wenn auf Lebensmitteln der Staat
Was drittens und letztens den Begriff "Herkunftsort" (Art.9 Abs.1 Buchst. i und Art. 26 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1169/2011) betrifft, so ist dieser nach Auffassung des Gerichtshofs dahin zu verstehen, dass er ein bestimmtes geografisches Gebiet im Ursprungsland oder Ursprungsgebiet eines Lebensmittels mit Ausnahme der Anschrift des Lebensmittelunternehmens bezeichnet. Daher kann die Angabe, dass ein
Darüber hinaus hat der Gerichtshof zur Frage, ob die Angabe "israelische Siedlung" verpflichtend ist, zunächst festgestellt, dass die Siedlungen, die in bestimmten vom Staat
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2019
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-36318_Lebensmittel-aus-besetzen-israelischen-Siedlungsgebieten-muessen-gekennzeichnet-werden~N28076
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 28076
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.