kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Bei Drittstaatsangehörigen kann die Zusammenführung von Ehegatten davon abhängig gemacht werden, dass beide zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr vollendet haben. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Richtlinie über die Familienzusammenführung* bestimmt die Voraussetzungen, unter denen ein
In Österreich müssen
Mit seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach
Eine solche Regelung geht nicht über den Gestaltungsspielraum hinaus, den die Mitgliedstaaten bei der Festsetzung des Mindestalters besitzen. Nach den Ausführungen des Gerichtshofs entspricht dieses
Eine solche Regelung steht auch mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit im Einklang. Sie ermöglicht es nämlich, die Gleichbehandlung aller Antragsteller zu gewährleisten, die sich zeitlich in der gleichen Situation befinden, indem sichergestellt wird, dass der Erfolg eines Antrags in erster Linie von Umständen abhängt, die in der Sphäre der Antragsteller liegen, nicht aber von Umständen, die in der Behördensphäre liegen (wie die Dauer der Bearbeitung des Antrags).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2014
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-33813_Oesterreich-darf-bei-Drittstaatsangehoerigen-Zusammenfuehrung-von-Ehegatten-von-der-Vollendung-des-21-Lebensjahres-abhaengig-machen~N18509
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18509
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.