wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.03.2016
C-179/15 -

Löschungsbemühungen erfolglos: Ehemalige Daimler-Werkstatt trägt keine Verantwortung für weiterhin erscheinende Online-Anzeigen mit Bezug zu Mercedes-Benz

Markeninhaber kann lediglich Rückerstattung aller wirtschaftlichen Vorteile durch Anzeigenschaltung verlangen

Ehemals autorisierte Werkstätten von Daimler sind nicht für Anzeigen verantwortlich, die trotz ihrer Löschungsbemühungen weiterhin im Internet ihren Namen mit der Marke "Mercedes-Benz" in Verbindung bringen. Zudem kann Daimler von diesen Werkstätten nicht fordern, Maßnahmen zur Löschung solcher Anzeigen im Internet zu ergreifen, wenn diese nicht in Auftrag gegeben worden sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Együd Garage ist eine ungarische Gesellschaft, die auf den Verkauf und die Reparatur von Mercedes-Fahrzeugen spezialisiert ist. Für mehr als fünf Jahre war sie durch einen Kundendienstvertrag mit Daimler verbunden, dem deutschen Hersteller von Mercedes-Fahrzeugen und Inhaber der internationalen Marke "Mercedes-Benz", die auch in Ungarn geschützt ist. Nach diesem Vertrag war Együd Garage berechtigt, die Marke zu benutzen und sich in ihren eigenen Anzeigen als "autorisierte Mercedes-Benz-Werkstatt" zu bezeichnen.

Werkstatt versucht nach Vertragsablauf erfolglos Internetanzeigen mit Bezug zu "Mercedes Benz" zu löschen

Nach der Beendigung des Vertrags versuchte Együd Garage, jede Anzeige im Internet zu löschen, aufgrund deren das Publikum annehmen könnte, dass sie weiterhin eine Vertragsbeziehung mit Daimler unterhalte. Trotz der ergriffenen Maßnahmen wurden Anzeigen, die eine solche Bezugnahme enthielten, weiterhin im Internet verbreitet und von Suchmaschinen erfasst.

Daimler verlangt Beseitigung der fraglichen Anzeigen aus dem Internet

Daimler beantragte daher beim Fõvárosi Törvényszék (Hauptstädtischer Gerichtshof, Ungarn), Együd Garage zur Beseitigung der fraglichen Anzeigen aus dem Internet und zur Unterlassung erneuter Verstöße gegen die Rechte aus ihrer Marke zu verpflichten. Dieses Gericht hat dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Markenrichtlinie* Daimler berechtigt, von einem ehemaligen Vertragspartner weitgehende Maßnahmen zu fordern, um Verletzungen ihrer Marke zu verhindern.

Werbender trägt nach beantragter Löschung keine Verantwortung für veröffentlichte Anzeige

In seinem Urteil stellte der Gerichtshof fest, dass die Veröffentlichung einer Werbeanzeige, in der eine Marke genannt wird, auf einer Website eine Benutzung dieser Marke durch den Werbenden darstellt, wenn er die Anzeige in Auftrag gegeben hat. Hingegen stellt das Erscheinen der Marke auf der betreffenden Website keine Benutzung durch den Werbenden mehr dar, wenn dieser den Betreiber der Website, bei dem er die Anzeige in Auftrag gegeben hatte, ausdrücklich aufgefordert hat, diese zu löschen, und der Betreiber dieser Aufforderung nicht nachkommt. Die Versäumnisse eines solchen Betreibers können einem Werbenden, der sich gerade darum bemüht, eine unberechtigte Benutzung der betreffenden Marke zu verhindern, nicht zugerechnet werden. Ebenso kann der Werbende nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Betreiber anderer Websites verantwortlich gemacht werden, die ohne seine Zustimmung die Anzeige übernommen haben, um sie auf ihrer eigenen Website einzustellen.

Daimler nicht zur beantragten Unterlassung berechtigt

Da sich Együd Garage genau in dieser Lage befindet, ist Daimler nicht berechtigt, sie gerichtlich zur Unterlassung der Online-Veröffentlichung der streitigen Anzeige zu verpflichten.

Markeninhaber kann Rückerstattung wirtschaftlicher Vorteile durch Anzeige verlangen

Der Markeninhaber kann jedoch vom Werbenden die Rückerstattung aller wirtschaftlichen Vorteile verlangen, die diesem durch die weiterhin online verfügbaren Anzeigen entstehen können, und er kann gegen die Betreiber der Websites vorgehen, die die Rechte aus seiner Marke verletzen.

Erläuterungen

* -  Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 299, S. 25).

 

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2016
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-17915_Loeschungsbemuehungen-erfolglos-Ehemalige-Daimler-Werkstatt-traegt-keine-Verantwortung-fuer-weiterhin-erscheinende-Online-Anzeigen-mit-Bezug-zu-Mercedes-Benz~N22297

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22297 Dokument-Nr. 22297

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.