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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen können. Eine solche Kumulierung wäre dazu angetan, zu einem ungerechtfertigten Übermaß an Schutz der Fluggäste zu Lasten des Luftfahrtunternehmens zu führen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 19. März 2015 buchten drei Personen bei Hellas Travel, einem in den Niederlanden ansässigen
Die Flüge sollten von Aegean Airlines, einer in Griechenland ansässigen Gesellschaft, ausgeführt werden, die hierzu mit G.S. Charter Aviation Services, einer in Zypern ansässigen Gesellschaft, eine Vereinbarung geschlossen hatte: Aegean Airlines stellte G.S. Aviation Services gegen Zahlung eines Charterbetrags ein bestimmtes Sitzplatzkontingent zur Verfügung. G.S. Charter verkaufte diese Sitzplätze sodann weiter an Dritte, u.a. an Hellas Travel.
Einige Tage vor dem vereinbarten Abflugtag teilte Hellas Travel den drei Reisenden jedoch mit, dass ihre Reise annulliert werde. Aegean Airlines hatte nämlich beschlossen, keine Flüge mehr nach und von Korfu durchzuführen, da sie den zuvor mit Hellas Travel vereinbarten Preis nicht erlangen konnte. Über das Vermögen von Hellas Travel wurde am 3. August 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Flugscheinkosten erstattete Hellas Travel den drei Reisenden nicht.
Die drei Reisenden erhoben Klage vor der Rechtbank Noord-Nederland (Bezirksgericht Nordniederlande, Niederlande), die Aegean Airlines verurteilte, ihnen nach der Verordnung Nr.261/2004 über die Fluggastrechte* eine Ausgleichsleistung wegen Annullierung ihres Fluges zu zahlen.
Das Gericht entschied dagegen nicht über ihren Antrag auf
Gerichtshof betonte in seiner Entscheidung, dass bereits das Bestehen eines Erstattungsanspruchs aus der Richtlinie über Pauschalreisen ausreiche, um auszuschließen, dass ein Fluggast, dessen Flug Bestandteil einer
Nach Auffassung des Gerichtshofs wollte der Unionsgesetzgeber nämlich zwar die Fluggäste, deren Flug Bestandteil einer
Die Ansprüche auf
Diese Schlussfolgerung gilt auch in dem Fall, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2019
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27624
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