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Das Wort "Massaker" kann nicht als Marke eingetragen werden. Es genießt keinen Markenschutz, da es gegen die guten Sitten verstößt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundespatentgerichts hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Unternehmen beantragte den Begriff
Das Bundespatentgericht entschied zu Gunsten des Patentamts. Die Versagung der
Nach Ansicht des Bundespatentgerichts habe hier ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden vorgelegen. Das Zeichen enthalte nämlich eine Aussage, die menschenverachtend sei und damit die
Des Weiteren sei nach Auffassung des Bundespatentgerichts ein beabsichtigter ironischer Kontext oder die Annahme, der Kunde werde das Wort allenfalls als geschmacklos empfinden, unbeachtlich. Denn
Weiter sei zu beachten, dass der Begriff
Aus der Registrierung der Wörter "Killing Day" und "Mord & Totschlag" habe sich kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2012
Quelle: Bundespatentgericht, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
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Dokument-Nr. 14816
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