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Im Streit um die Wortmarke "Post" hat die Deutsche Post AG eine juristische Niederlage erlitten. Das Bundespatentgericht sprach dem Konzern die alleinigen Namensrechte ab.
Das deutsche Patent- und Markenamt hatte auf entsprechende Löschungsanträge von Mitbewerbern in mehreren Parallelverfahren die Löschung der
Es hat ausgeführt dass das Wort Post für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Beförderung und Zustellung von Briefen, Paketen und anderen Gütern eine schutzunfähige Angabe im Sinne des § 8 Abs.2 Nr.2 MarkenG darstelle. Das Wort Post diene im allgemeinen Sprachgebrauch einerseits zur Bezeichnung einer Dienstleistungseinrichtung, die Briefe, Pakete, Geldsendungen und andere Gegenstände entgegennehme, befördere und zustelle, andererseits zugleich als Sammel- und Oberbegriff für die von einer solchen Dienstleistungseinrichtung beförderten Güter.
Das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sei auch nicht dadurch überwunden worden, dass sich die angegriffene
Das Bundespatentgericht hat in allen Fällen die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2007
Quelle: ra-online (pt)
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