wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 26.06.1962
RReg. 3 St 51/62 -

Beobachtetes Liebespaar darf sich nicht durch gewaltsames Verhalten gegen Spanner wehren

Notwehr des Voyeurs gegen aggressives Verhalten des Liebespaares

Beobachtet jemand in einem öffentlichen Park ein Paar beim Sex, so macht er sich nicht wegen Beleidigung strafbar. Versucht das Liebespaar den Spanner durch aggressives Verhalten zu vertreiben, kann sich dieser dagegen zur Wehr setzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Voyeur nachts in einem öffentlichen Park ein Liebespaar beim Sex beobachten. Er wurde jedoch vom Mann entdeckt. Dieser forderte ihn auf zu verschwinden. Da der Voyeur sich weigerte, packte der Mann ihn und schüttelte ihn kräftig durch. Daraufhin kam es zu einer Rauferei, in deren Verlauf der Voyeur ein Klappmesser zog und dem Mann einen lebensgefährlichen Stich im Rücken beibrachte. Gegen den Voyeur wurde deshalb Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Voyeur handelte in Notwehr

Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgericht habe der Voyeur in Notwehr gehandelt. Denn dieser habe sich einem rechtswidrigen Angriff gegenübergesehen. Dem Mann habe kein Recht zugestanden durch körperliche Gewalt den Spanner zu vertreiben. Denn dieser habe durch das beabsichtigte Beobachten des Liebesspiels keine Straftat begangen.

Spannen stellte keine strafbare Beleidigung dar

Der Voyeur habe sich nicht wegen einer Beleidigung (§ 185 StGB) strafbar gemacht, so das Gericht weiter. Der Tatbestand werde nicht allein dadurch erfüllt, dass das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzt wird und die Betroffenen in eine Lage gebracht werden, die für sie eine Entwürdigung und Entehrung bedeuten. Vielmehr setze eine Strafbarkeit wegen Beleidigung weiterhin voraus, dass der Voyeur entdeckt und gesehen werden möchte. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Kein Recht auf ungestörten Sex in der Öffentlichkeit

Zudem sei nach Ansicht der Richter zu beachten gewesen, dass kein Recht dazu besteht, im Freien ungestört und unbehelligt Intimitäten auszutauschen. Vielmehr müsse mit einer Störung gerechnet und sie in Kauf genommen werden. Daher habe kein Recht dazu bestanden, den Voyeur wegzuschicken.

Das Urteil ist aus dem Jahr 1962 und erscheint im Rahmen der Reihe "Sommer-Urteile"

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2013
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/NJW 1962, 1782/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1962, 1782Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1962, Seite: 1782

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_RReg-3-St-5162_Beobachtetes-Liebespaar-darf-sich-nicht-durch-gewaltsames-Verhalten-gegen-Spanner-wehren.news16196.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16196 Dokument-Nr. 16196

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.