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Beobachtet jemand in einem öffentlichen Park ein Paar beim Sex, so macht er sich nicht wegen Beleidigung strafbar. Versucht das Liebespaar den Spanner durch aggressives Verhalten zu vertreiben, kann sich dieser dagegen zur Wehr setzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein
Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgericht habe der
Der
Zudem sei nach Ansicht der Richter zu beachten gewesen, dass kein Recht dazu besteht, im Freien ungestört und unbehelligt Intimitäten auszutauschen. Vielmehr müsse mit einer Störung gerechnet und sie in Kauf genommen werden. Daher habe kein Recht dazu bestanden, den
Das Urteil ist aus dem Jahr 1962 und erscheint im Rahmen der Reihe "Sommer-Urteile"
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2013
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/NJW 1962, 1782/rb)
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Dokument-Nr. 16196
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