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Kommt es aufgrund der Toilettenspülung und des Wassereinlaufs zu einer Lärmbelästigung beim Nachbarn einer Wohnungseigentumsanlage, besteht dann kein Anspruch auf Unterlassung, wenn die zugrundeliegende DIN-Norm nur geringfügig überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1993 baute ein
Das Bayerische Oberste Landesgericht führte zunächst aus, dass jeder
Davon ausgehend stellte das Bayerische Oberste Landesgericht fest, dass während der Einlaufzeit für den WC-Spülkasten ein
Im Zusammenhang mit dem Einlassen von Wasser in die Badewanne wurde ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2014
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/FGPrax 2000, 15/rb)
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Dokument-Nr. 17506
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