wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.10.2019
206 StRR 1013/19 und 206 StRR 1015/19 -

Containern: Bayerisches Oberstes Landgericht bestätigt Verurteilung wegen Diebstahls

Lebensmitteln standen trotz Aussonderung zur Abholung durch Entsorgungs­unternehmen im Eigentum des Supermarktes

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung zweier Frauen, die weggeworfene Lebensmittel aus einem verschlossenen Container eines Supermarktes entnommen hatten, bestätigt.

Im zugrunde liegenden Verfahren begaben sich Franziska S. (26) und Caroline K. (28) nach den Feststellungen des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck in die Anlieferzone der Firma Edeka in Olching. Dort öffneten sie mit Hilfe eines mitgebrachten Vierkantschlüssels einen versperrten Container, in dem Lebensmittel zur Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen bereitgestellt worden waren. Anschließend entwendeten die Angeklagten verschiedene Lebensmittel.

AG verurteilt Angeklagte wegen Diebstahls

Mit Urteil vom 30. Januar 2019 sprach das Amtsgericht Fürstenfeldbruck die Angeklagten wegen Diebstahls schuldig. Die Angeklagten wurden verwarnt. Zugleich wurde eine Geldstrafe von 225 Euro (15 Tagessätze zu je 15 Euro) vorbehalten.

Entwendete Lebensmittel standen zum Zeitpunkt der Wegnahme im Eigentum der Firma Edeka

Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet. Mit seiner Entscheidung bestätigte der Senat die Verurteilung der Angeklagten wegen Diebstahls. Das Gericht führte in seiner Begründung aus, dass die entwendeten Lebensmittel zum Zeitpunkt der Wegnahme im Eigentum der Firma Edeka standen. Die Lebensmittel seien zwar für die Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen ausgesondert worden. Allerdings habe die Firma Edeka das Eigentum an den Lebensmitteln trotz Aussonderung nicht aufgegeben. Die ausgesonderten Lebensmittel seien vielmehr in einem versperrten Container auf dem Firmengelände vor dem Zugriff Dritter geschützt gewesen. Die Angeklagten hätten deswegen auch nicht davon ausgehen dürfen, dass ihnen die Mitnahme der als nicht verkehrsfähig behandelten Lebensmittel erlaubt gewesen sei. Das Gericht verwiest in diesem Zusammenhang auch auf den Umstand, dass die Firma Edeka für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der von ihr in Verkehr gebrachten Lebensmittel einzustehen habe. Die Aussonderung der nicht mehr als verkehrsfähig angesehenen Lebensmittel erfolgte lediglich zu deren ordnungsgemäßer Entsorgung durch ein beauftragtes Unternehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2019
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_206-StRR-101319-und-206-StRR-101519_Containern-Bayerisches-Oberstes-Landgericht-bestaetigt-Verurteilung-wegen-Diebstahls.news27961.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27961 Dokument-Nr. 27961

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.