wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.01.2015
Selbsttötungsabsicht -

Gesetzliche Unfallversicherung muss Selbst­tötungs­absicht nachweisen können

Anhaltspunkte für möglichen Suizid als Beweis nicht ausreichend

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass Hinterbliebene gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung nicht beweispflichtig dafür sind, dass der Versicherte nicht in Selbst­tötungs­absicht gehandelt hat.

Im zugrunde liegenden Fall war der Ehegatte der Klägerin bei der Beklagten freiwillig unfallversichert. Im Jahr 2012 erlitt er einen tödlichen Verkehrsunfall bei dem sein PKW frontal mit einem entgegenkommenden LKW kollidierte. Weder auf der Fahrbahn noch an dem sichergestellten PKW ließen sich Anzeichen dafür finden, dass der PKW vor dem Zusammenstoß abgebremst wurde. Technische Mängel bestanden nicht. Die Blutalkoholkonzentration des Verunglückten wurde mit 0,0 Promille festgestellt, für eine innere Erkrankung als auslösende Unfallursache fanden sich keine Hinweise. Die beklagte Unfallversicherung lehnte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab mit der Begründung, dass es sich nicht um einen Unfall im Sinne des Gesetzes, sondern um ein willentlich herbeigeführtes Ereignis gehandelt habe.

Bei ungeklärter Todesursache trägt Unfallversicherung die Beweislast

Das Sozialgericht hatte zunächst die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Suizid vorgelegen habe. Das Bayerische Landessozialgericht entschieden dagegen, dass zwar Anhaltspunkte für einen Selbstmord vorgelegen haben, allerdings diese Anhaltspunkte nicht zwingend zu dem Schluss führen, dass der Versicherte in Selbsttötungsabsicht gehandelt habe. Ist ungeklärt, ob der Tod durch Selbsttötung eingetreten ist, trägt insoweit die beklagte Unfallversicherung die Beweislast.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2015
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerisches-LSG_Selbsttoetungsabsicht_Gesetzliche-Unfallversicherung-muss-Selbsttoetungsabsicht-nachweisen-koennen~N20838

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20838 Dokument-Nr. 20838

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.