wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.10.2018
L 7 U 36/14 -

Kein Unfall­versicherungs­schutz bei Ausübung eines Ehrenamtes

Abschluss einer Unfallversicherung auf freiwilliger Basis jedoch möglich

Wer im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements tätig wird und dabei einen Unfall erleidet, ist nur in Ausnahmefällen versichert. Das Gesetz bietet allerdings die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Unfallversicherung abzuschließen, mit der umfassender Unfall­versicherungs­schutz für die Ausübung eines Ehrenamtes geschaffen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landes­sozial­gerichts hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist ausgebildeter Baumwart und als solcher für einen Ortsverschönerungsverein tätig. Beim Frühjahresschnitt eines Obstbaumes im Garten eines Vereinsmitglieds fiel der Kläger in ca. 2 m Höhe von der Leiter und verletzte sich erheblich. Keine der drei vom Kläger angegangenen Berufsgenossenschaften gewährte dem Kläger Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Klage vor dem Sozialgericht erfolglos

Das Sozialgericht Augsburg wies die Klage als unbegründet ab. Der Kläger gehöre nicht zum gesetzlich versicherten Personenkreis. Eine freiwillige Versicherung, wie sie bei Ausübung eines Ehrenamtes möglich gewesen wäre, sei nicht abgeschlossen worden.

Kein gesetzlicher Versicherungsschutz ehrenamtlicher Tätigkeit im Rahmen des Vereinszwecks

Das Bayerische Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung des Sozialgericht. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz setze voraus, dass der Kläger zu dem Personenkreis zähle, der im Gesetz ausdrücklich genannt sei. Der Kläger sei weder als "Beschäftigter" bzw. "Wie-ein-Beschäftigter" des Ortsverschönerungsvereins oder des Vereinsmitglieds tätig geworden, noch habe Versicherungsschutz aufgrund einer ehrenamtlichen kommunalen Tätigkeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit in der Landwirtschaft bestanden. Der Kläger habe seine Tätigkeit als ehrenamtlicher Baumwart des Ortsverschönerungsvereins im Rahmen des Vereinszwecks des Ortsverschönerungsvereins ausgeübt. Gesetzlicher Versicherungsschutz bestehe bei einer solchen ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen des Vereinszwecks nicht. Der Gesetzgeber habe aus diesem Grund die Möglichkeit geschaffen, die Versicherungslücke durch Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung zu schließen. Der Ortsverschönerungsverein habe eine solche freiwillige Versicherung für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger nicht abgeschlossen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2019
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Vorinstanz:
  • Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 02.12.2013
    [Aktenzeichen: S 8 U 267/12]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-LSG_L-7-U-3614_Kein-Unfallversicherungsschutz-bei-Ausuebung-eines-Ehrenamtes.news26916.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26916 Dokument-Nr. 26916

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.