wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.12.2011
L 2 U 566/10 -

Versicherungsschutz entfällt bei nachweislich alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache

Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Versicherungsschutz besteht nicht immer, wenn Alkohol im Spiel ist. Steht alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache fest, wird die Berufsgenossenschaft von ihrer grundsätzlichen Leistungspflicht frei. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.

Lesetipp - refrago:

Im zugrunde liegenden Streitfall verlangten die Witwe und die Halbwaisen nach dem unfallbedingtem Tod des Versicherten auf dem Heimweg von der Arbeit Entschädigungsleistungen von der Gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherte war auf dem Nachhauseweg von seiner Arbeitsstätte von der Bundesstraße abgekommen und mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt. Festgestellt wurde beim Unfallfahrer eine Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von 0,93 Promille. Die Berufsgenossenschaft verneinte deshalb einen Versicherungsfall, denn der Alkohol sei die wesentliche Unfallursache. Das Sozialgericht hatte anders entscheiden und den Klägern Recht gegeben.

Alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit nicht hinreichend erwiesen

Die Berufung des Unfallversicherungsträgers hat das Bayerische Landessozialgericht zurückgewiesen. Der auf dem Heimweg bestehende Versicherungsschutz sei nicht entfallen, weil der Versicherte unter Alkoholeinfluss stand. Bei der festgestellten relativen Fahruntüchtigkeit (BAK unter 1,1 Promille) sei nicht nachgewiesen, dass der Alkohol allein die wesentliche Unfallursache war. Eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit sei nicht hinreichend erwiesen. Den Anscheinsbeweis, dass bei relativer Fahruntüchtigkeit der Alkoholeinfluss die wesentliche Unfallursache war, sah das Bayerische Landessozialgericht durch die ernsthafte Möglichkeit einer betriebsbedingten Übermüdung nach einem Arbeitstag von 13,5 Stunden als entkräftet.

Auswirkungen der Entscheidung

Das Bayerische Landessozialgericht hat klargestellt, dass allein eine relative alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung noch nicht ausschließt. Dies allerdings gilt nur dann, wenn sie andere, unternehmensbedingte Umstände in den Hintergrund drängt und als allein wesentliche Ursache anzusehen ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2012
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerisches-LSG_L-2-U-56610_Versicherungsschutz-entfaellt-bei-nachweislich-alkoholbedingter-Fahruntuechtigkeit-als-wesentliche-Unfallursache~N12983

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12983 Dokument-Nr. 12983

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.