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Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Berufsgenossenschaft eine 30 Jahre zurückliegende Infizierung mit dem HI-Virus als Berufskrankheit anerkennen muss. Die von der damals 16-jährigen Krankenhauspraktikantin geschilderte grippeähnliche Erkrankung nach einer Verletzung im Krankenhaus entspreche einem HIV-Infektionsverlauf und lässt daher auf eine Infizierung mit dem Virus schließen.
Die damals 16-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens absolvierte im Sommer 1982 in einer Münchner Klinik ein mehrwöchiges
Das Bayerische Landessozialgericht hat diese Entscheidung aufgehoben und den Unfallversicherungsträger zur Anerkennung einer
Das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts wurde rechtskräftig, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2014
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 17568
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