kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Stadt Nürnberg hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof hatte eine Bestimmung in der Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg für unwirksam erklärt, nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Der Bayerische Verfassungsgerichthof hat das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte mit Urteil vom 27. Juli 2009 eine Bestimmung in der Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg für unwirksam erklärt, nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische
Auf die
Zur Begründung führt der Verfassungsgerichtshof aus, die Aufhebung der streitigen Satzungsbestimmung verstoße gegen das in Artikel 11 der bayerischen Verfassung verbürgte Recht der Stadt auf kommunale Selbstverwaltung. Das kommunale
Allein der Umstand, dass die Satzungsbestimmung geeignet sei, dem weltweiten politischen Anliegen des Verbots ausbeuterischer
Die Stadt habe einen weiten Gestaltungsspielraum, welche Benutzungsregelungen sie in einer Friedhofssatzung treffe. Die Kommune sei nicht nur darauf beschränkt, durch geeignete Benutzungsregelungen eine Störung der Würde der Totenruhestätte zu vermeiden, also lediglich einen „Minimalstandard“ zu sichern vielmehr dürfe sie auch die Würde der Totenruhestätte durch geeignete Benutzungsregelungen positiv fördern. Es sei weder sachfremd noch willkürlich, wenn die Stadt Nürnberg davon ausgehe, es liege im Interesse der Würde des Ortes der Totenbestattung, dass dort keine Grabsteine aufgestellt würden, deren Material in einem weltweit geächteten Herstellungsprozess gewonnen worden sei. Die ILO-Konvention 182 bezeichne diesen als „schlimmste Formen der Kinderarbeit“.
Der sachliche Zusammenhang mit dem Friedhofszweck und damit auch der spezifisch örtliche Bezug seien so in einer rechtlich einwandfreien Weise hergestellt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2011
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VerfGH_Vf-32-VI-10_Verbot-von-Grabsteinen-aus-Kinderarbeit-Bayerischer-Verfassungsgerichtshof-bestaetigt-Verfassungsbeschwerde-der-Stadt-Nuernberg~N12530
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12530
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.