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Wenn bei einem Schiff, das auf eine Kiesbank aufgelaufen ist, Öl austritt, das von der Feuerwehr aufgefangen werden muss, kann der Eigentümer des Schiffes zur Kostenübernahme für den Feuerwehreinsatz verpflichtet werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Auf der Donau lief ein Schiff im Bereich der Gemeinde Zeitlarn, Operpfalz, auf einer Kiesbank auf, Öl trat aus und wurde durch die örtliche
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass für die Einsatzkosten der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2009
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
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Dokument-Nr. 8527
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