kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Bei Würstchen mit der Bezeichnung „Geflügel-Wiener“ müssen auch auf darin enthaltene Schweinefleischanteile hingewiesen werden. Auch die Angabe „Nur 5 % Fett“ darf sich nicht nur einen Durchschnittswert beziehen, da sie eine Obergrenze suggeriert. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Ein Münchner Unternehmen, das Fleischwaren herstellt, hatte ein Produkt namens „Geflügel-Wiener mit 25 % Joghurt“ auf den Markt gebracht. Auf der Verpackung war die Angabe „Nur 5 % Fett“ aufgedruckt. Bei einer Untersuchung der „Geflügel-Wiener“ durch die Lebensmittelbehörde wurden in dem Produkt Spuren von Schweinefleisch festgestellt. Außerdem ermittelte die Behörde einen tatsächlichen Fettgehalt von 7,6 %. Wegen fehlender bzw. irreführender Angaben auf der Verpackung erließ das Landratsamt Landsberg a. Lech einen Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen. Das Unternehmen legte Einspruch ein und erhob gleichzeitig beim Verwaltungsgericht Klage auf Feststellung, dass es nicht gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen habe.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass bei einem Produkt mit der Bezeichnung „Geflügel-Wiener“ Schweinefleischanteile nicht verschwiegen werden dürfen. Dies gelte auch dann, wenn der Schweinefleischanteil unter 0,5 % liegt und möglicherweise unbeabsichtigt durch Kreuzkontamination im Herstellungsprozess eingebracht wurde. Die Angabe „Nur 5 % Fett“ weise nicht einfach auf einen Durchschnittsfettgehalt hin, sondern suggeriere in werbender Absicht eine Obergrenze. Wenn diese nicht zuverlässig eingehalten werden könne, müsse der Hersteller die Aussage in dieser Form unterlassen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2009
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_9-ZB-08760_Schweinefleischanteile-im-Gefluegel-Wiener-muessen-ausdruecklich-gekennzeichnet~N8444
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 8444
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.