wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16.04.2012
9 CS 11.4 -

Verwechslungsgefahr: Duschgel darf nicht wie Milchshake aussehen

Für Verwechselbarkeit ist auf das Erkennen kleiner und kleinster Kinder abzustellen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Untersagung bestätigt, die besagt, dass in Italien hergestellte Dusch- und Badegels mit den Geschmacksrichtungen „Erdbeere“, „Schokolade“ und „Creme Caramel“ wegen möglicher Verwechslung mit Milchshakes in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

In gut sortierten Drogeriemärkten, aber auch in Parfümerien findet der Verbraucher appetitlich aufgemachte Duschgels, meist in milchigen Flaschen, bedruckt mit verlockenden Früchten und dem Aussehen, der Farbe, dem Geruch und der Konsistenz von Milchshakes. Die Verwechselungsgefahr mit einem Lebensmittel liegt auf der Hand, wobei der vermeintliche Genuss gefährlich enden kann. Im ungünstigsten Fall kann es nach dem Trinken des vermeintlichen Milchshakes zu einer „chemischen Lungenentzündung“ kommen, die einen lebensbedrohlichen oder sogar tödlichen Verlauf nehmen kann. Aus diesem Grund ist es nach deutschem Recht verboten, mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte in den Verkehr zu bringen, sofern eine Verwechselung „vorhersehbar“ ist.

Mögliche Verwechselungen mit Lebensmitteln vorhersehbar

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im zugrunde liegenden Fall einen Bescheid des Landratsamts Miesbach bestätigt, womit der Antragstellerin untersagt worden war, in Italien hergestellte Dusch- und Badegels mit den Geschmacksrichtungen „Erdbeere“, „Schokolade“ und „Creme Caramel“ in Deutschland in den Verkehr zu bringen. Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar zugestanden, dass die beanstandeten Produkte seit fast fünf Jahren in mehreren Mitgliedsstaaten der EU beanstandungslos auf dem Markt sind, ohne dass es jemals zu Verwechselungen mit Lebensmitteln und darauf zurückzuführende Gesundheitsschädigungen gekommen ist. Gleichwohl sei - so der Verwaltungsgerichtshof - vorhersehbar, dass es zu einer Verwechselung kommen könne. Vorhersehbar sei jeder Gebrauch, der so häufig vorkommt, dass mit ihm gerechnet werden müsse. Dies sei bei der Ähnlichkeit mit einem Milchshake bei Kindern, durch in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigte Menschen (z. B. sehbehinderte, demente oder alkoholisierte) Personen oder bei schlechten Lichtverhältnissen der Fall. Für die Verwechselbarkeit sei auf das Erkennen kleiner und kleinster Kinder abzustellen. Daher sei es unerheblich, ob auf der Flasche vor dem Verzehr gewarnt wird, weil Kinder dies nicht lesen, geschweige denn, ihren Sinngehalt erfassen könnten. Gleiches gelte für verwirrte ältere Menschen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2012
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_9-CS-114_Verwechslungsgefahr-Duschgel-darf-nicht-wie-Milchshake-aussehen.news13441.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13441 Dokument-Nr. 13441

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.