wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 02.03.2010
8 BV 08.3320 -

Bayerischer VGH: Nach Landesbischof Hans Meiser benannte "Meiserstraße" darf umbenannt werden

Straßennamen dienen nicht dem Schutz der Ehre namensgebender Personen

Ein nach dem ehemaligen evangelischen Landesbischof Hans Meiser benannten Straßenabschnitt in München darf in "Katharina-von-Bora-Straße" umbenannt werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Der Kläger ist ein Enkel des 1956 verstorbenen ehemaligen Landesbischofs der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Dr. Hans Meiser, nach dem die Straße benannt worden war. Als in der Öffentlichkeit eine kontrovers geführte Diskussion entstand, ob der verstorbene Landesbischof im Hinblick auf Äußerungen während der Zeit des Nationalsozialismus diese Ehrung verdiene, beschloss der Stadtrat der Landeshauptstadt auf Antrag einiger Fraktionen im Februar 2008, die Straße umzubenennen. Der Vollzug der Umbenennung wurde bis zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgeschoben. Der Kläger macht geltend, als Enkel des verstorbenen Landesbischofs könne er sich auf das Rechtsinstitut des postmortalen Ehrenschutzes berufen; die Umbenennung stelle eine Herabwürdigung seines Großvaters dar.

Straßenbenennung hat rein ordnungsrechtlichen Charakter

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Nach seiner Ansicht ist die Klage des Enkels schon nicht zulässig. Die Vorschriften über die Benennung von Straßen im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz hätten rein ordnungsrechtlichen Charakter. Sie dienten nicht dem Schutz der Ehre von namensgebenden Personen, wenn Gemeinden Straßen wieder umbenennen würden. Die Bemerkung in der Sitzungsvorlage der Landeshauptstadt, eine derartige Ehrung erhielten nur verdiente Bürger, nicht jedoch solche, die den Antisemitismus gefördert und gestützt hätten, sei nur bei Gelegenheit der Entscheidung gefallen. Sie habe die Entscheidung des Stadtrats nicht beeinflusst. Im Übrigen stehe den Gemeinden bei der Straßenbenennung ein überaus breites Ermessen zu. Selbst ein Straßenanlieger, der der Kläger nicht sei, könne allenfalls beanspruchen, dass eine Umbenennung nicht willkürlich erfolge. Aus der Stellungnahme von Oberbürgermeister Ude im Stadtrat anlässlich der Umbenennung lasse sich letztendlich entnehmen, dass sich die Stadt der kontroversen Diskussion um die Person des Landesbischofs nicht habe weiter aussetzen wollen. Dies sei nicht willkürlich. Zudem sei es dem Kläger grundsätzlich möglich, gegen Stadträte oder Beamte, die im Zusammenhang mit der Umbenennung ehrverletzende Äußerungen abgegeben hätten, Unterlassungsklagen zu erheben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2010
Quelle: ra-online, Bayerischer VGH

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_8-BV-083320_Bayerischer-VGH-Nach-Landesbischof-Hans-Meiser-benannte-Meiserstrasse-darf-umbenannt-werden.news9304.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9304 Dokument-Nr. 9304

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.