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Der Beschluss der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal, den "Carl-Diem-Weg" in "Am Sportpark Müngersdorf" umzubenennen, verletzt keine Rechte der an dieser Straße gelegenen Deutschen Sporthochschule Köln. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln. Einen Eilantrag der Sporthochschule, mit dem diese die Umbenennung vorläufig verhindern wollte, lehnte das Gericht ab.
Ende September 2006 hatte die Bezirksvertretung Lindenthal die Umbenennung beschlossen, da die Person Carl Diems wegen ihrer Rolle in der Zeit des Nationalsozialismus historisch umstritten sei. Mit ihrem Eilantrag gegen diesen Beschluss machte die Sporthochschule geltend, die Entscheidung der Bezirksvertretung werde der Person Carl Diems nicht gerecht.
Dem folgte das Gericht jedoch nicht: Bei der Benennung von Straßen habe die Stadt einen weiten Ermessensspielraum, der hier nicht überschritten sei, entschieden die Richter. Niemand habe einen Anspruch darauf, dass ein bestimmter Straßenname erhalten bleibe. Die Entscheidung der Bezirksvertretung sei auch nicht willkürlich, sondern beruhe auf einer rechtlich vertretbaren Einschätzung.
Dass der Sporthochschule Kosten etwa für die Umstellung von Briefbögen usw. entstünden, müsse diese hinnehmen. Schließlich sei auch die Bezirksvertretung und nicht der Rat für die Entscheidung zuständig, weil es sich bei dem "Carl-Diem-Weg" nicht um eine Straße von überörtlicher Verkehrsbedeutung handele.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 21.08.2005
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Dokument-Nr. 4725
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