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Ein Schüler, der mangels des erforderlichen Notendurchschnitts kein Gymnasium in Bayern besuchen kann, hat keinen Anspruch auf Schulwegkostenerstattung für den Besuch des nächstgelegenen Gymnasiums im benachbarten Bundesland. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall verlangten Eltern eines im Landkreis Aschaffenburg wohnhaften Schülers vom Landkreis die
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann zwar grundsätzlich auch eine in einem anderen Bundesland gelegene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 11552
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