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Ein minderjähriges Kind verliert die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, wenn es eine ausländische Staatsangehörigkeit (hier die der Türkei) lediglich kraft automatischer gesetzlicher Erstreckung mit der Einbürgerung seiner Eltern erwirbt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in drei Parallelverfahren entschieden und damit die Berufungen der Landesanwaltschaft Bayern gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Ansbach und Würzburg zurückgewiesen.
Das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sieht in § 25 vor, dass ein Deutscher seine
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu bereits am 23. September 2005 entschieden, dass die Neufassung des § 25 StAG auch auf diejenigen Personen Anwendung findet, die noch vor Wegfall der Inlandsklausel im Widerspruch zu den gegenüber den deutschen Behörden eingegangenen Verpflichtungen einen Antrag auf Wiedererwerb ihrer früheren
In den nun entschiedenen Fällen hatten die Eltern der damals noch minderjährigen Kläger 1999 unmittelbar nach Einbürgerung in die deutsche
Der Verwaltungsgerichtshof ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kläger die türkische
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 30.11.2007
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Dokument-Nr. 5232
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