wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.05.2008
BVerwG 5 B 27.0 -

Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingebürgerter türkischer Kinder nach Wiedereinbürgerung mit dem Vater

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat im November 2007 entschieden, dass drei zusammen mit ihren Eltern am 23. Juli 1999 eingebürgerte minderjährige Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit behalten haben, obwohl die Eltern bereits am 28. Juli 1999 beim türkischen Generalkonsulat einen Antrag auf Wiedereinbürgerung gestellt hatten, dem im Juni 2001 durch Beschluss des türkischen Ministerrates mit Wirkung auch für die Kinder stattgegeben wurde. Ob der Wiedereinbürgerungsantrag ausdrücklich auch für die Kinder gestellt worden ist, ist streitig geblieben. Die Staatsangehörigkeitsbehörde der beklagten Stadt hatte angenommen, dass die Kinder – ebenso wie ihre Eltern – mit dem Wiedererwerb der türkischen die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wieder verloren haben und hat die deutschen Ausweispapiere der Kinder eingezogen. Der Verwaltungsgerichtshof hat auf die Klage der Kinder festgestellt, dass sie weiterhin Deutsche sind.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Landesanwaltschaft Bayern als Vertreterin des öffentlichen Interesses hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgewiesen. Die in erster Linie erhobenen Verfahrensrügen gegen die Feststellung des Sachverhalts hatten keinen Erfolg. Zu der Frage, ob der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 i.V.m. § 19 Abs. 2 StAG bei Kindern auch ohne hierauf gerichteten ausdrücklichen Antrag schon dann eintreten kann, wenn sich die Wiedereinbürgerung der Eltern nach ausländischem (hier: türkischem) Recht automatisch auf die Kinder erstreckt, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht Stellung genommen. Diese Frage war für den Verwaltungsgerichtshof nach der Begründung seines Urteils nicht ausschlaggebend. Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit der Kinder schon deswegen verneint, weil jedenfalls nicht beide Elternteile – wie bei entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 StAG erforderlich – einen die Wiedereinbürgerung der Kinder auslösenden Antrag gestellt haben; nach türkischem Recht ist die Wiedereinbürgerung der Kinder ausschließlich nach ihrem Vater erfolgt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33/08 des BVerwG vom 09.06.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-5-B-270_Kein-Verlust-der-deutschen-Staatsangehoerigkeit-eingebuergerter-tuerkischer-Kinder-nach-Wiedereinbuergerung-mit-dem-Vater~N6179

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6179 Dokument-Nr. 6179

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.